Ein Psychotherapeut ist beruflich unter anderem mit der Durchführung von Therapien oder Diagnostiken psychischer Störungen betraut. Um innerhalb Deutschlands einen staatlich anerkannten Psychotherapeutentitel tragen zu dürfen, müssen laut Psychotherapeutengesetz (PsychThG) verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So haben beispielsweise nur Diplom- bzw. Master-Psychologen oder Mediziner die Möglichkeit, eine entsprechende Ausbildung zum Psychotherapeuten zu absolvieren. Diese Ausbildung muss laut PsychThG an einer Ausbildungsstätte stattfinden, die staatlich anerkannt ist.
Mediziner, die sich zum Psychotherapeuten ausbilden lassen, tragen nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung die Bezeichnung des medizinischen Psychotherapeuten. Diplom- oder Master-Psychologen werden nach abgeschlossener Therapeutenausbildung als psychologische Psychotherapeuten bezeichnet. Diese Berufsbezeichnungen unterliegen dann einem rechtlichen Schutz.
Zwar dürfen beispielsweise auch Heilpädagogen psychotherapeutische Behandlungen durchführen, die alleinige Firmierung als Psychotherapeut ist dabei nach dem PsychThG aber nicht zulässig; möglich wäre hier beispielsweise die Bezeichnung Heilpraktiker (Psychotherapie). Der Umfang einer Ausbildung zum Psychotherapeuten ist in der sogenannten Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APrV) des Bundesministeriums für Gesundheit hinterlegt.
Ausbildungsinhalte sind neben der theoretischen und praktischen Wissensvermittlung auch nachzuweisende praktische Tätigkeiten in psychiatrischen und psychotherapeutischen Einrichtungen. Psychotherapieverfahren, die wissenschaftlich anerkannt sind, sind derzeit die Gesprächstherapie, die Verhaltenstherapie, die Psychoanalyse und tiefenpsychologische Therapien. Vor einer Ausbildung zum Psychotherapeuten steht es dem Auszubildenden frei, sich für eine dieser Therapieverfahren zu entscheiden. Nach den Grundlagen der jeweiligen Therapierichtung erfolgen dann die später praktizierten Therapien.