Eine Begutachtung aus psychologischer Sicht kann aus vielerlei Gründen erforderlich sein. So kann ein psychologisches oder psychiatrisches Gutachten erstellt werden, um die Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) festzustellen oder die Notwendigkeit einer Psychotherapie zur Abrechnung für die Krankenversicherung.
Ein Gutachten wird von einem Arzt (Psychiater) oder einem Diplom-Psychologen ausgestellt. Im Rahmen der Begutachtung erfolgen Tests und Untersuchungen, um den psychischen Zustand des Patienten genau beurteilen zu können. Nachdem der Gutachter die Informationen ausgewertet hat, verfasst er das Gutachten schriftlich.
Eine psychologische Begutachtung wird aufgrund unterschiedlicher Gegebenheiten vorgenommen. Allgemein können mit dem Gutachten psychische Funktionen, die psychische Gesundheit und gegebenenfalls Krankheit bescheinigt werden.
Eine Person wird psychologisch begutachtet, um den seelischen Zustand zu dokumentieren. Der Sachverständige ist ein Psychologe oder ein Psychiater (Arzt für seelische Erkrankungen). Die Begutachtung einer Person umfasst eine Reihe von Untersuchungen. Je nach der Ausgangsfrage werden bestimmte Urteilskriterien in das Gutachten einbezogen. Ein Gutachten wird als Dokument schriftlich abgefasst.
Der psychische Befund setzt sich aus vielen Faktoren zusammen, die der Gutachter erhebt und zusammenführt. Er berücksichtigt Lebenslauf und Patientenakten sowie die gewonnenen Informationen aus dem Untersuchungsgespräch. Bedeutsam für die Begutachtung ist die Erhebung psychischer Funktionen. Psychologische Testmethoden kommen zum Einsatz, um genaue Auskünfte zu bestimmten Funktionen zu erhalten. Als Beispiel können Intelligenztests oder Persönlichkeitstests ausschlaggebend sein. Untersuchungen mit Geräten oder im Labor können notwendig sein. Soziale und medizinische Kriterien fließen in das Gutachten mit ein, oft finden sich weitere relevante Aspekte. Das Gutachten enthält auch die eventuelle Diagnose der Erkrankung des Patienten.
Der Psychologe oder Psychiater muss sich während der ganzen Begutachtung an Rahmenbedingungen und Qualitätsvorgaben halten. Der Gutachter muss neutral und objektiv urteilen können. Bei Befangenheit oder fehlender Sachkenntnis über die Fragestellung muss er die Begutachtung ablehnen.
Der Psychologe oder Psychiater erstellt nur das Gutachten. Für das weitere Vorgehen mit der untersuchten Person sind andere Institutionen, beispielsweise Behörden, zuständig. Der Gutachter kann Empfehlungen dazu geben, aber nicht selbstständig über das weitere Vorgehen entscheiden.
Der Begutachter (Psychologe oder Psychiater) verschafft sich zunächst einen Überblick über die Person mit Hilfe der Einsicht von Akten und Aufzeichnungen. Der Gutachter führt ein eingehendes Untersuchungsgespräch (Anamnese) mit der Person. Er beobachtet das Verhalten der Person. Psychologische Tests werden durchgeführt. Gegebenenfalls erfolgen weitere diagnostische Maßnahmen.
Der sachverständige Psychologe oder Psychiater wertet daraufhin die Informationen aus und zieht Schlüsse über psychische Funktionen oder Störungen. Schließlich verfasst der Sachverständige das Gutachten schriftlich. Die Entscheidung über die ursprüngliche Fragestellung obliegt den Behörden, Krankenversicherungen oder anderen Institutionen.
Die Begutachtung selbst hat normalerweise keine Risiken. Es besteht aber die Gefahr eines Urteilsfehlers. Sachverhalte können falsch erhoben, falsch interpretiert oder fehlerhaft dargestellt werden. Eine Simulation oder Verstellung durch den Untersuchten ist an einigen Stellen möglich. All das kann zu unverhältnismäßigen Vorteilen oder Nachteilen für die begutachtete Person führen.
In der Regel lassen sich durch einen qualifizierten psychologischen oder psychiatrischen Gutachter genaue Informationen über den seelischen Zustand einer Person erheben. In der Regel können die Untersuchungen gut durchgeführt werden. Objektive Untersuchungen und Tests können den Versuch der Manipulation seitens der untersuchten Person meist aufdecken. Dennoch sind Ungenauigkeiten oder falsche Urteile nicht auszuschließen.
Gegebenenfalls muss ein Patient oder seine Angehörigen einen Antrag stellen beispielsweise auf die Kostenübernahme einer Psychotherapie bei der Krankenkasse.
Letzte Aktualisierung am 31.05.2021.